Hier finden Sie Hilfe:

KISS Mainz

WeKISS

SEKIS Trier

WeKISS KISS Mainz SEKIS Trier KISS Pfalz Altenkirchen Neuwied Westerwaldkreis Ahrweiler Mayen-Koblenz Rhein-Lahn-Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Bernkastel-Wittlich Vulkaneifel Cochem-Zell Trier-Saarburg Birkenfeld Kusel Rhein-Hunsrück-Kreis Bad Kreuznach Mainz-Bingen Alzey-Worms Donnersberg-Kreis Kaiserslautern Bad Dürkheim Rhein-Pfalz-Kreis Südwestpfalz Südliche Weinstraße Germersheim Ahrweiler Alten- kirchen Alzey- Worms Bad Dürk- heim Bad Kreuznach Bernkastel- Wittlich Birkenfeld Cochem- Zell Donners- bergkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Kaisers- lautern Kusel Mainz- Bingen Mayen- Koblenz Neuwied Rhein- Hunsrück- Kreis Rhein-Lahn- Kreis Südl. Wein- str. Südwest- pfalz Trier- Saarburg Vulkan- eifel Wester- waldkreis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A B
Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Pflegende Angehörige absichern – Verbände fordern bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Pressemitteilung Bonn, 16.9.2019

Berufstätig sein und Angehörige pflegen muss sich in Zukunft besser vereinbaren lassen: Teilzeitregelungen, Lohnersatzleistungen und Rückkehrgarantie wie beim Elterngeld müssen auch pflegende Familienmitglieder absichern. Diese und weitere Empfehlungen des Beirats der Bundesregierung für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf müssen nun schnell umgesetzt werden. Das fordern die im Beirat vertretenen Verbände BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, wir.pflegen, Sozialverband Deutschland (SoVD), Deutsche Alzheimer Gesellschaft und dbb beamtenbund und tarifunion.

Die Empfehlungen sehen vor, dass pflegende Angehörige – so wie Eltern – ein Anspruch auf Lohnersatzleistung zusteht, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren oder vorübergehend unterbrechen. Dieser Anspruch soll ab Pflegegrad 2 gelten und sich auf einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten erstrecken. Ebenso wie berufstätige Eltern benötigen pflegende Angehörige einen Anspruch auf zehn arbeitsfreie Tage pro Jahr, um sich kurzfristig notwendigen Pflegeaufgaben widmen zu können.

„Jetzt muss die Bundesregierung handeln“, sagt der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering. „Die allermeisten Pflegebedürftigen werden von Familienangehörigen gepflegt. Viele von ihnen sind berufstätig. Sie dürfen nicht gezwungen werden, ihren Beruf aufzugeben, um zu pflegen. Die Gesellschaft darf pflegende Angehörige nicht alleinlassen.“

Der Beirat der Bundesregierung für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde durch das Bundesfamilienministerium eingesetzt. Er hat im Juni seinen ersten Bericht mit Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation von pflegenden Angehörigen vorgelegt. Die Ergebnisse werden am 17.9.2019 bei einer Fachtagung in Berlin präsentiert.