Fördermöglichkeit für Selbsthilfegruppen nach § 45d SGB XI
Selbsthilfegruppen in Rheinland-Pfalz, die das Thema Pflege als zentralen Inhalt haben, können nach § 45d SGB XI gefördert werden. Inhaltlich befassen sich pflegebezogene Selbsthilfegruppen weniger mit Fragen zu speziellen Krankheitsbildern und deren Therapie; im Fokus stehen vielmehr der Umgang und das Leben mit der eigenen eingeschränkten Selbständigkeit bzw. mit einer Pflegesituation. Selbst Betroffene, pflegende Angehörige aber auch Freunde und engagierte Nachbarn pflegebedürftiger Menschen zählen zu dem berechtigten Personenkreis.
Wir beraten Sie gerne – in Ihrem Kontaktbüro PflegeSelbsthilfe RLP.
Anträge und Merkblätter 2024
für pflegebezogene Selbsthilfegruppen im jeweiligen Betreuungsgebiet
Antragsfrist ist der 31.03.2024
im jeweils zuständigen Kontaktbüro PflegeSelbsthilfe RLP
Bei den jeweiligen Dokumenten handelt es sich um eine beschreibbare PDF.
Das jeweilige Dokument muss jedoch zuvor auf dem eigenen PC abgespeichert werden.
Für Gruppenneugründungen gilt dieses Formular:
Anträge auf eine Förderung von pflegebezogenen Selbsthilfegruppen in der Pfalz sind an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD) zu richten. Die Kontaktdaten zur ADD und Antragsformblätter finden Sie hinter dem folgenden Link: https://add.rlp.de/de/themen/staat-und-gesellschaft/pflege-unterstuetzungsangebote/foerderung-der-pflegeselbsthilfe/.